Mediation ist gelebte Privatautonomie
25. Sept 2011: Nachhaltig beeindruckt hat mich ein Streit zweier Geschwister um den Nachlass ihres Vaters. Es ging um eine GmbH, deren Alleininhaber und Leiter unerwartet früh an einem Herzinfarkt verstarb. Und natürlich hatte dieser Vater – er war geschieden – kein Testament hinterlassen. So stand völlig unerwartet ein mittelständisches Unternehmen mit rund 400 Mitarbeitern ohne Führung da. Es herrschte allgemeine Ratlosigkeit.
Die beiden Brüder – der ältere war gerade mit seinem Biologie-Studium fertig, der jüngere studierte noch BWL (wie es sich der Vater von beiden Brüdern gewünscht hätte) – zerstritten sich völlig. Das Problem war, es galt die gesetzliche Erbfolge. Also erbte jeder Sohn die Hälfte des Unternehmens. Damit war eine Patt-Situation eingetreten. Jeder Bruder wollte schon aus Prinzip das Gegenteil von dem, was der andere vorschlug. Das konnte nicht gut gehen.
Ein Unternehmerfreund der Familie, der seine Scheidung im Rahmen einer Mediation ohne Rosenkrieg durchziehen konnte, gab den Brüdern den Rat, es doch einmal mit einer Mediation zu versuchen.
Und siehe da: Dem Mediator gelang es, die Brüder zunächst einmal an einen Tisch zu bekommen. Anfangs gab es nur sog. Brückenkommunikation, also keinen direkten Austausch der zerstrittenen Brüder, sondern allein den Weg über den Mediator („Sagen Sie dem Herrn auf der anderen Seite des Tisches doch bitte, dass....“). Doch mit der Zeit erkannten die Brüder, dass es Sinn macht, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Im Folgenden konnten die Interessenlagen beider Brüder herausgearbeitet werden, ihre Befindlichkeiten, ihre Verletzungen. Das löste letztlich den Knoten. Und beide erkannten, dass sie im Prinzip gar nicht so weit auseinander liegen.
Im Ergebnis verständigte man sich auf das, was eigentlich schon mit dem Vater besprochen, aber eben leider nie zu Papier gebracht worden war. Die GmbH-Anteile wurden so verteilt, dass der jüngere Bruder zwei Drittel erhielt. Dafür erhielt der ältere Bruder das Elternhaus und das Barvermögen. Die Gesellschafter beschlossen, dass der langjährige Betriebsleiter kommissarischer Geschäftsführer wurde, bis der jüngere Bruder nach dem BWL-Studium und einem Trainee in einem anderen Unternehmen die Geschäftsleitung zu übernehmen bereit war.
Die große Chance dieses Weges der Konfliktlösung lag natürlich darin, dass ein langjähriger Erbprozess mit Gutachten, Instanzenzug etc. vermieden wurde. Schon nach einem Vierteljahr war das Unternehmen wieder „auf Kurs“. Der klassische Weg über die Justiz hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt in die Insolvenz geführt.
Für die Brüder hatte das Verfahren den besonderen Gewinn, dass sie sich noch heute in die Augen sehen können, sie mit dem Willen ihres verstorbenen Vaters im Reinen sind und das Unternehmen prosperiert, was dem wissenschaftlich tätigen älteren Bruder langfristige Unabhängigkeit garantiert und dem jüngeren zur Lebensaufgabe wurde.
Hier hat sich einmal wieder mein persönliches Motto bewahrheitet:
„Mediation ist gelebte Privatautonomie.“
Ernst Andreas Kolb, 14129 Berlin und 14467 Potsdam, geb. 1969 in München
Volljurist / Wirtschaftsmediator / Fachanwalt für Familienrecht
tätig als Rechtsanwalt & Mediator / Kanzleiinhaber ADVOKOLB Rechtsanwälte

