Unterstützungsmöglichkeiten
Damit die Stiftung ihre satzungsgemäßen Vorhaben umsetzen kann, ist sie kontinuierlich auf Spenden und Zustiftungen angewiesen.Dabei ist zu unterscheiden, dass Spenden im Sinne der Satzung verwendet, d.h. ausgegeben werden können, während Zustiftungen das nicht angreifbare Stiftungsvermögen erhöhen und die Stiftung von den Zinseinnahmen profitiert. Beide Arten der Zuwendungen können vom Spender/Zustifer steuerlich begünstigend abgesetzt werden.
Wenn Sie eine Zustiftung tätigen möchten, setzen Sie sich bitte direkt mit einem der Vorstände in Verbindung.
Im Namen aller von Ihren Spenden Begünstigten bedanken wir uns bereits jetzt.
ZuschüsseNeben Spenden und Zustiftungen ist der Erhalt von Zuschüssen oder Fördermitteln die dritte Einnahmequelle einer Stiftung. Aktuell erhält die Deutsche Stiftung Mediation keine Zuschüsse oder Fördermittel, z.B. durch EU-Förderprojekte oder aus der Strafgeldweiterleitung in Ordnungswidrigkeitsverfahren, etc. |
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